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Mutter/Vater-Kind-Gruppen
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Die Mutter/Vater-Kind-Gruppen sind ein stationäres Beratungs- und Betreuungsangebot nach § 19 SGB VIII für Schwangere und junge Mütter / Väter mit Kind in eigenen Räumlichkeiten
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Ihnen werden unterstützende Hilfen bei der Versorgung ihres Kindes und beim Aufbau der Mutter/Vater-Kind-Beziehung zur verlässlichen Befriedigung der kindlichen Bedürfnisse angeboten.

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Rechts- und Auftragsgrundlage
- § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, in begründeten Einzelfällen oder bei Einzelaufnahme.
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
- § 78a ff SGB VIII Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- § 72a SGB VIII Persönliche Eignung (des Personals)
- § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
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Welche Jugendlichen und junge Erwachsene können in die Mutter/Vater-Kind-Gruppen aufgenommen werden?
- Schwangere Minderjährige und junge Mütter / Väter mit Kind (Kindern), unter sechs Jahren, die sich auf das Betreuungsangebot einlassen und ihre Schul- oder Berufsausbildung weiterführen wollen.
- Junge Mütter / Väter mit Kind (Kindern), deren individuelle Lebenssituation so schwierig ist, dass sie einer speziellen Unterstützung bedürfen.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Sicherung des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII
- Pädagogische Eingangsdiagnostik
- Begleitung während der Schwangerschaft und Geburt
- Schutzraum für junge Mütter mit Kind(er)
- Hilfe bei der Bewältigung von Ängsten und Konflikten
- Unterstützung und Beratung bei der Versorgung
- Aufbau und Förderung der Mutter-Kind-Beziehung
- Hilfe bei der Strukturierung des Tagesablaufes
- Förderung der Erziehungsfähigkeit
- Hin- und Weiterführung von Schule und Ausbildung
- Krisenintervention
- Moderation bei Partnerschaftskonflikten
- Unterstützung bei der Verselbstständigung
- Begleitung der jungen Mütter bei Kontakten zu sozialen Diensten
- Einbeziehung der Kindsväter und Lebenspartner
Qualitätssichernde Maßnahmen:
- Methodische Betreuungsplanung
- Die Betreuung der Mädchen und jungen Frauen wird sichergestellt durch Fachkräfte mit
entsprechender Ausbildung und Erfahrung in der erzieherischen und pflegerischen Arbeit gem. § 72 SGB VIII. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über Grundkenntnisse in Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege, Ernährung und Vorsorge, sowie Kenntnisse in spezifischen Problemlagen, insbesondere über sexuelle Gewalt, Drogenmissbrauch und Gewalttätigkeit.
- 1 Kinderpflegerin
- 5 Pädagogische Fachkräfte
- 1 Stelle für FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr)
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Supervision
- Einbeziehen von externen Fachkräften und Institutionen
- Pädagogische Fachberatung
- Kollegiale Beratung
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