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Jugendwohngruppe Winchenbachstraße
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Welche Jungen und Mädchen können in die Jugendwohngruppe Winchenbachstraße aufgenommen werden?
- Mädchen und Jungen ab 14 Jahren, sowie junge Erwachsene, die sich auf das Zusammenleben in einer Gemeinschaft einlassen wollen. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich auf Regeln der Jugendwohngruppe einzulassen:
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Sicherung des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII
- Pädagogische Eingangsdiagnostik
- Unterstützung beim Erlernen sozialer Kompetenzen
- Stärkung der Selbstwahrnehmung und des Selbstvertrauens
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
- Förderung der Konfliktfähigkeit
- Förderung der Selbstständigkeit
- Initiierung von notwendigen therapeutischen Maßnahmen
- Erarbeitung einer persönlichen und beruflichen Perspektive
- Stärkung der persönlichen Ressourcen
- Förderung der Gesundheit
- Freizeitpädagogische Angebote
- Planung und Durchführung gemeinsamer Ferienfreizeiten
- Verselbständigungsbereich im Haus, Angebot zur Selbstversorgung
- Begleitung der Auszugsphase in die eigene Wohnung
Qualitätssichernde Maßnahmen
- Methodische Betreuungsplanung
- 5 pädagogische Fachkräfte
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Supervision
- Zusammenarbeit mit externen Fachkräften
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Hilfeplanung
- Fallbesprechungen
- Regelmäßige Teamsitzungen
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