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Jugenwohngruppe Vohwinkel
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Die Jugendwohngruppe Vohwinkel ist ein stationäres Betreuungsangebot nach § 34 SGB VIII, auch in Verbindung mit § 41 SGB VIII und bietet 10 Plätze für Mädchen und Jungen bzw. junge Erwachsene, die aufgrund bestehender Problematiken in ihren Herkunftsfamilien nicht mehr bleiben können. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.
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Rechts- und Auftragsgrundlage
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
- § 78a ff SGB VIII Leistungsangebote, Entgelte, Qualitätsentwicklung
- § 72a SGB VIII Persönliche Eignung (des Personals)
- § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
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Welche Jungen und Mädchen können in die Jugendwohngruppe Vohwinkel aufgenommen werden?
- Mädchen und Jungen ab 14 Jahren, sowie junge Erwachsene, die sich auf das Zusammenleben in einer Gemeinschaft einlassen wollen. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich auf Regeln der Jugendwohngruppe einzulassen:
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Sicherung des Kindeswohls gemäß § 8a SGB VIII
- Pädagogische Eingangsdiagnostik
- Unterstützung beim Erlernen sozialer Kompetenzen
- Stärkung der Selbstwahrnehmung und des Selbstvertrauens
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
- Förderung der Konfliktfähigkeit
- Förderung der Selbstständigkeit
- Initiierung von notwendigen therapeutischen Maßnahmen
- Erarbeitung einer persönlichen und beruflichen Perspektive
- Stärkung der persönlichen Ressourcen
- Förderung der Gesundheit
- Freizeitpädagogische Angebote
- Planung und Durchführung gemeinsamer Ferienfreizeiten
- Verselbständigungsbereich im Haus, Angebot zur Selbstversorgung
- Begleitung der Auszugsphase in die eigene Wohnung
Qualitätssichernde Maßnahmen
- Methodische Betreuungsplanung
- 5 pädagogische Fachkräfte
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Supervision
- Zusammenarbeit mit externen Fachkräften
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Hilfeplanung
- Fallbesprechungen
- Regelmäßige Teamsitzungen
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